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Die Grünen im Landkreis Miltenberg: Für Gotteslohn oder staatlich hoch subventioniert?
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28.02.09 18:20 Alter: 1 Jahr(e)

Für Gotteslohn oder staatlich hoch subventioniert?

Kategorie: Die Grünen

Von: Harald Fischmann

Kreisgrüne diskutieren am Aschermittwoch über das Verhältnis von Kirche und Staat

Zu einem politischen Aschermittwoch der ganz besonderen Art lud der Kreisverband von Bündnis90/DIE GRÜNEN seine Mitglieder und interessierte Bürgerinnen und Bürger ein. Während sich die meisten anderen Parteien an diesem Tag der Beschimpfung der politischen Gegner widmeten, wollten die Kreisgrünen den Beginn der Fastenzeit nutzen, um sich im Rahmen eines Streitgesprächs über die Besonderheiten des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat in unserem Land zu informieren. Unter der Gesprächsleitung des Ethiklehrers Harald Fischmann tauschten der katholische Religionslehrer Ansgar Stich und der überzeugte Atheist Wayne Lassiter ihre gegensätzlichen Argumente aus. Schnell war klar: Von einer wirklichen Trennung von Kirche und Staat kann man in der Bundesrepublik nicht sprechen.

 „Werte brauchen Gott“, zitierte Fischmann ein Transparent, das er im Rahmen des Streits um einen konfessionell gebundenen Religionsunterricht auf einem Foto in Berlin gesehen hatte. Darunter stand ein Grafiti: „Aber wer braucht dessen irdisches Personal?“ Er erinnerte kurz an die letzten Skandale um die Pius-Bruderschaft und die Berufung des österreichischen Priesters Wagner, der die Zerstörung New Orleans’ durch Hurrikan Katrina als gerechte Strafe Gottes bezeichnet hatte, zum Weihbischof von Linz. Diese Fälle hätten zumindest die katholische Kirche wieder einmal in den Mittelpunkt des gesellschaftlich-politischen Interesses gerückt. Die Thematik des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat sei damit also hoch aktuell. Wie das Verhältnis aussieht, wird von den Diskutanten unterschiedlich beurteilt. Lassiter stellt das Neutralitätsgebot des Staates in den Mittelpunkt seiner Überlegungen, das aus Artikel 4 des Grundgesetzes hervorgehe: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Durch die Etablierung eines konfessionell gebundenen Religionsunterrichts in den meisten deutschen Bundesländern und den staatlichen Einzug von Kirchensteuer und die damit verbundene Offenlegungspflicht des religiösen Bekenntnisses sieht er dieses Verfassungsgebot in der Realität aber verletzt. Stichs Aussagen zu Folge würden bei der Diskussion um die Trennung von Staat und Kirche zu viele Halbwahrheiten und Gerüchte verbreitet. Entscheidend für ihn ist die Garantie der Religionsfreiheit, die die Inhalte der Religion vor staatlicher Einflussnahme schützt. Die Verteufelung des weltweit einzigartigen Systems der Kooperation geschehe jedoch zu unrecht, da die Kirchen zahlreiche sozial-karitative Aufgaben übernähmen, wie es in einem laizistischen System a la Frankreich nicht vorstellbar wäre.

Unsinnige Mischfinanzierung

Diskussionsleiter Fischmann fragte, ob eine derart hohe Kirchensubventionierung wie in der BRD mit solchen Aufgaben zu rechtfertigen sei. Er zitierte dabei Zahlen aus Carsten Frerks Buch „Finanzen und Vermögen der Kirche in Deutschland“, das 2002 in Aschaffenburg erschien. Demnach verzichtet der Staat jährlich auf Einnahmen von gut 6 Milliarden Euro zugunsten der Kirche. Hauptpunkte sind dabei die Steuerverluste durch die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer, die Befreiung der Kirchen von Zinsabschlags-, Kapitalertrags- und Umsatzsteuer. Zudem existieren direkte Subventionen in einer Höhe von etwa 8 Milliarden Euro: Besonders ins Gewicht fallen hierbei der konfessionelle Religionsunterricht in doppelter Ausfertigung (katholisch und evangelisch) an allen Schulen, die Ausbildung der kirchlichen Theologen an den staatlichen Universitäten, die kirchliche Ersparnis durch den staatlichen Einzug der Kirchensteuer und die Zahlungen der Kommunen im Bau- und Kulturbereich. Zusätzlich zu diesen Subventionen erhielten die Kirchen laut Fischmann 2007 etwa 8,6 Milliarden Euro an Kirchensteuern, die der Staat für sie einzieht, und über 10 Milliarden Euro jährlich für die kirchlichen Sozialeinrichtungen, die der Staat im Durchschnitt zu weit über 80 Prozent finanziere. Für ihn stelle sich also die Frage, ob sich eine solche Mischfinanzierung denn rechne.

Erzwungene Unterstützung der Kirchen durch alle

Dass das Geld für die Kirche zu einem großen Teil vom Staat, d. h. von allen Bürgern, stammt – und zwar von solchen, die an einen anderen als den christlichen Gott bzw. sogar gar keinen Glauben, ist in den Augen Wayne Lassiters der eigentliche Widerspruch zum Kerngedanken de Religionsfreiheit: „Durch dieses System der Kooperation wird dem Bürger die Freiheit genommen, die christlichen Kirchen nicht zu unterstützen.“ Außerdem kritisiert Lassiter die Rolle der Kirchen als Arbeitgeber. Sie nutzen ihren rechtlichen Sonderstatus zum Nachteil ihrer Mitarbeiter gnadenlos aus. Die religiöse Überzeugung gehe den Arbeitgeber gar nichts an. Außerdem hätten die Kirchen zuviel Einfluss bei der Einstellung. Annette Rüttger, Klingenberger Stadträtin, machte das am Beispiel ihrer Heimatkommune deutlich. In zwei Stadtteilen seien die Bürgerinnen und Bürger im Grunde gezwungen, dass ihre Kinder eine katholischen Kindertagesstätte besuchen, obwohl sie dem christlichen Glauben oder der Amtskirche kritisch gegenüber stehen. Muslimische Erzieherinnen hätten keine Chance, wenn bei den Stellenausschreibungen ein „christlicher Hintergrund“ verlangt werde.

Kooperation rechnet sich

Diese Argumentation ist für den studierten Theologie Stich blanker Unsinn. Es hält es für unverzichtbar, dass Angestellte der christlichen Kirchen auch loyal zu deren Gedankengut und Wertesystem stünden. Ein Angestellter der Bündnisgrünen sollte der Partei inhaltlich ja auch nahe stehen. Die Religionsfreiheit sei auch in dem kooperationellen System der BRD gewährleistet. Jeder könne doch jederzeit aus der Kirche austreten, wenn er dies wolle. Zu den angeblichen Subventionen meint Stich, dass der Staat die sozialen Einrichtungen so oder so finanziell ausstatten muss. Demgegenüber würden auch eine Menge Leistungen erbracht, die durch das Engagement der Gläubigen getragen würden. Wenn der „Gotteslohn“ als Motivationsgrundlage wegfiele, würden in diesen Einrichtungen, allein durch den Staat getragen, erhebliche Mehrausgaben auf die Kommunen, Länder und Bund zukommen.

Religionskunde oder traditioneller Religionsunterricht

Den Religionsunterricht im Rahmen von Ethik oder Religionskunde und damit ohne direkte Einflussnahmen der Konfessionen und Religionsgemeinschaften, zu organisieren, wie Lassiter es fordert, lehnt Stich als katholischer Religionslehrer vehement ab. Seine Einschätzung dieses Unterrichts als „Larifari“ widerspricht Frank Küster massiv. Seiner Meinung nach ist der konfessionell gebundene Religionsunterricht im Rahmen eines verpflichteten Regelunterrichts ein Armutszeugnis für die Kirchen und nichts als einen Versuch der Indoktrination. Der überzeugte Katholik schlägt vor, eben nur wirklich an religiösen Inhalten interessierte Schüler auf freiwilliger Basis zu beschulen.: „Auch wenn die Kirchen dann nur 20 Prozent des Jahrgangs erreichten, hätten sie im Grunde mehr davon.“ Lassiter ist der Ansicht, dass Glaubensfragen an der Schule nichts verloren hätten und in die Kirche oder Elternhäuser gehörten. Ethiklehrer Fischmann fragt nach, ob getrennter Religionsunterricht nicht auch einen desintegrativen Charakter habe. „Im einzigen Fach, indem es explizit um die Vermittlung von Werten geht, werden die Schüler anstatt gemeinsam zu diskutieren in getrennten Kursen unterrichtet. Gerade der für unsere Gesellschaft wichtige Dialog zwischen Christentum und Islam werde damit von frühester Jugend an unterbunden. Stich hält es für einen solchen Dialog für wichtig mit Hilfe eines konfessionellen Unterrichts den eigenen Standpunkt erst einmal auszubilden. Erst dann könne er in Diskussionen vertreten werden. Stich vertritt auch einen ganz pragmatischen Grund für die Beibehaltung der bisherigen Situation. Seiner Meinung nach würde die Bildungspolitik bei der Abschaffung des katholischen und protestantischen Unterrichts auch bald den neutralen Religionskundeunterricht abschaffen und die Wertevermittlung auf die Fächer Deutsch, Geschichte und Sozialkunde übertragen.

Christliche Intoleranz oder Basis unseres Wertesystems

Die Abschlussrunde des Streitgesprächs drehte sich nun um die Frage, ob der rechtliche Sonderstatus der christlichen Kirchen durch ihre besondere Rolle bei der Wertevermittlung zu rechtfertigen sei. Wayne Lassiter hält Werte, die vor 2000 Jahren im vorderen Orient entstanden sind, nicht für zeitgemäß. Die Werte unserer Gesellschaft auf der Basis des Christentums zu reflektieren, findet er deshalb für grundlegend falsch. Der Bibel wirft er vor, in zahlreichen Passagen der ethnischen Intoleranz das Wort zu reden. In der Diskussion sehen einige Zuhörer gerade bei der katholischen Kirche massive Probleme mit dem tagesaktuellen Wert der Gleichberechtigung, die innerhalb dieser Glaubensgemeinschaft nicht gelebt werde. Wolfgang Günther erinnerte daran, dass viele Werte wie eben die weitgehende Trennung von Kirche und Staat gerade gegen den Widerstand der Kirchen erkämpft werden mussten. Ansgar Stich stellte dem entgegen, dass die Bibel – im Gegensatz zum Koran – immer zeitgemäß interpretiert werde, also auch die Gleichberechtigung bereits in Bibeltexten thematisiert sei. Seiner Meinung nach kann nur in dem Zusammenspiel der kirchlichen Einrichtungen mit einer Inhaltsvermittlung im christlichen Religionsunterricht eine verbindliches Wertesystem in unserer Gesellschaft aufrecht erhalten werden. In einem Schlusswort bedankte sich Harald Fischmann für die lebhafte Diskussion um die „hinkende“ Trennung zwischen Kirche und Staat. Der Abend habe bewiesen, dass Streitkultur bei den Grünen einen gelebten Wert darstelle – egal ob auf der Basis von oder in Opposition zu religiösen Überzeugungen.

Planungssicherheit für Westfrankenbahn

Ein zweites Thema wurde wurde weniger ausführlich angesprochen: Frank Küster, Mitglied im umweltorientierten Verkehrsclub Deutschland (VCD) und Allgemeinen Fahrradclub Deutschland (ADFC), gab seinem Unmut darüber Luft, dass Heidi Wright ohne auch nur ein Wort mit dem ADFC Miltenberg gesprochen zu haben, die Westfrankenbahn für den „best for bike“–Preis vorschlagen will. In der Diskussion um die Organisation von Planungssicherheit der Westfrankenbahn für Investitionen und Modernisierung gibt Küster zu bedenken, dass der von der CSU eingebrachte Antrag zur Neuausschreibung der Verkehrsverträge nicht der Weisheit letzter Schluss sei, da das Papier zu sehr auf die Westfrankenbahn zugeschnitten sei, was wohl europäisches Wettbewerbsrecht unterlaufe. Er regte die grüne Kreistagsfraktion an, darauf einzuwirken, dass der Ausschreibungskatalog auch grüne Forderungen enthält, nämlich eine festgeschriebene organisatorische Verzahnung zwischen Personen- und Güterverkehr, ein fahrradfreundlicher hundertprozentiger Einsatz von niederflurigem Wagenmaterial, ein Verbot von Dumping-Löhnen im Privatbahnbereich und Vertragsstrafen bei Verstößen gegen die Auflagen.

Im Rahmen der Kreisversammlung wurde Steffi Lang einstimmig zur Kreisdelegierten für die Bundesdelegiertenkonferenz vom 8. bis 10. Mai in Berlin gewählt. Ersatzdelegierter ist Joachim Schneider. Ansgar Stich lud alle Anwesenden zur Podiumsdiskussion zum Thema „Genmais – Segen oder Fluch“ am Donnerstag, 12. März 2009, um 19.30 Uhr ins Sportheim von Olympia Eisenbach ein.


2008 Bündnis 90 / Die Grünen im Landkreis Miltenberg
Pressebericht (zuletzt geändert am 29.06.07 18:07)