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Grüne gegen blauen Dunst: Für die Umsetzung eines konsequenteren Nichtraucherschutzes
Kritiker des Volksentscheids sprechen von Intoleranz und Angriff auf die Freiheitsrechte
Erlenbach. Auf ihrer letzten Kreisversammlung am Montag, den 21. Juni diskutierten die Bündnisgrünen kontrovers, aber sachlich über den Sinn des Gesetzestextes zum kon-sequenteren Nichtraucherschutz, wie ihn die Initiatoren des Volksentscheids für den 4. Juli vorgelegt haben. Außerdem wurden die Delegierten für die LDK in Würzburg gewählt.
Für den Kreisverband von Bündnis 90/DIE GRÜNEN sollen am 23. und 24.Oktober 2010 auf die LDK nach Würzburg Stefanie Lang, Roland Arnold und Ansgar Stich fahren. Zu Ersatzdelegierten wurden Frank Küster, Sylvia Deckert und Jochen Schneider gewählt.
Sprecherin Stefanie Lang verlieh ihrer großen Freude Ausdruck, dass mit dem Aschaffenburger Thomas Mütze ein Grüner aus der unmittelbaren Nachbarschaft das höchste Amt in der Landtagsfraktion übernommen habe, und wünscht sich weiterhin eine genauso glänzende Zusammenarbeit wie bisher.
Jochen Schneider und Roland Arnold berichteten von Veränderungen innerhalb der Bezirksstrukturen: Das Kreisvorständetreffen werde ab Herbst durch ein Bezirkspräsidium abgelöst. Zur besseren Kooperation und Vernetzung bzw. Abstimmung von Veranstaltungen ist zudem im Gespräch, auf 400-Eurio-Basis eine bezahlte Kraft für Bezirksvorstand und Bezirkspräsidium einzustellen.
In einem Kurzreferat stellte Harald Fischmann die Genese der Diskussion um den Nichtraucherschutz vor. An den Anfang wurden veröffentlichte Zahlen des Deutschen Krebsforschungszentrums gestellt: Forscher des Zentrums und ihre Kooperationspartner gehen von etwa 2.140 Passivrauchern aus, die jährlich allein in Deutschland wegen des Mitrauchens an Herzerkrankungen sterben und von 770, die einen Schlaganfall nicht überleben. Den zahlen zufolge sterben 260 Passivraucher in Deutschland pro Jahr sterben an Lungenkrebs, 50 an anderen Lungenerkrankungen, und etwa 60 Säuglinge sterben pro Jahr an den direkten oder indirekten Folgen des Zigarettenrauchens zu Hause oder ihre Mutter während der Schwangerschaft.
Durch diese Untersuchungsergebnisse würden laut Fischmann die Anstrengungen vieler Bundesländer verständlich, das Rauchen an öffentlichen Orten zu verbieten, zumal die Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe das Passivrauchen am Arbeitsplatz bereits 1985 in die Schrift „Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen und Arbeitsstofftoleranzwerte“ (die so genannte MAK-Liste) aufgenommen hat. Heute werde das Passivrauchen in dieser grundlegenden Liste zur Beurteilung einer möglichen Gefährdung im Beruf als eindeutig krebserregend bezeichnet.
Bayern reagierte auf solche Gefährdungen, wie auch die Weltgesundheitsorganisation WHO sie anprangert, Mitte Dezember 2007 nach langen Debatten mit dem Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG). 140 von 166 Abgeordneten des bayerischen Landtages haben am 12.12.2007 dafür gestimmt. Dieses Gesetz sollte dem Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens dienen. Es umfasste ein Rauchverbot in Kindergärten, Schulen, Jugendzentren und vielen anderen Einrichtungen. Es enthielt kein generelles Rauchverbot in Innenräumen. Ausdrücklich ausgenommen von den Bestimmungen zum Gesundheitsschutz wurden Privaträume, Vernehmungszimmer und Theaterbühnen. Darüber hinaus wurde für eine Reihe von Gebäudetypen die Möglichkeit zugelassen, Nebenräume als Raucherräume zu nutzen. Dies betraf unter anderem Einrichtungen der Suchttherapie, psychiatrische Krankenhäuser und Justizvollzugsanstalten, Hochschulen und Studentenwohnheime sowie Verkehrsflughäfen und öffentliche Gebäude mit mehr als 500 Beschäftigten.
Trotz dieser Vielzahl von Ausnahmebestimmungen galt die bayerische Regelung bei ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 2008 laut Fischmann als das bundesweit fortschrittlichste Nichtraucherschutzgesetz. Grund hierfür war das relativ strenge Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie. Im Unterschied zu anderen Bundesländern war es den Gastwirten in Bayern untersagt, Raucherräume einzurichten. Auch in Kneipen mit nur einem Raum sowie in Diskotheken war das Rauchen verboten. Der Gesetzgeber begründete diese Entscheidung mit dem Vorrang eines konsequenten Nichtraucherschutzes und der Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen. Allerdings enthielten die Regelungen für die Gastronomie eine Ausnahmeklausel: Laut Art. 2 Abs. 8 des GSG sollte das Rauchverbot nur in Gaststätten gelten, „soweit sie öffentlich zugänglich sind“. Die Klausel war ein Zugeständnis an geschlossene Gesellschaften, die selbst darüber entscheiden sollten, ob sie das Rauchen erlauben oder nicht.
In der Praxis wurde dieses Schlupfloch jedoch dazu genutzt, um Tausende von Gaststätten in so genannte Raucherclubs umzuwandeln. Auch Nichtraucher mussten erst Mitglieder in den Raucherclubs werden, bevor sie in solchen Gaststätten ein Bier trinken durften. Die Wirksamkeit des Gesundheitsschutze wurde also stark eingeschränkt. Gleichzeitig forderte Teile der Raucherschaft und der Gastwirte lautstark eine weitere Lockerung des Gesundheitsschutzgesetzes – unterstützt von Interessenvertretern der Tabakindustrie. Und sie hatten damit Erfolg. Der Nichtraucherschutz wurde zu einem sehr emotionalen Thema des letzten Landtagswahlkampfes. V.a. die FDP hatte sich die Lockerung des Gesetztes auf die Fahnen geschrieben.
Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition beschloss am 15. Juli 2009 die Mehrheit des Bayerischen Landtags tatsächlich eine solche Lockerung. Die seit dem 1. August in Bayern geltenden Neuregelungen beziehen sich ausschließlich auf das Gastgewerbe. Die Klausel, die den Raucherclubs als Rechtsgrundlage diente, wurde gestrichen. Stattdessen führte der Gesetzgeber neue Ausnahmeregelungen ein. Vom Rauchverbot in der Gastronomie ausgenommen sind demnach:
· Bier-, Wein- und Festzelte sowie vorübergehend für Volksfeste und vergleichbare Großveranstaltungen genutzte ortsfeste Hallen (GSG Art.5 Abs. 1.4)
· getränkegeprägte Gaststätten mit weniger als 75 qm Gastfläche ohne abgetrennten Nebenraum (GSG Art.5 Abs. 1.5)
· Nebenräume von Gaststätten, die von den übrigen Räumen baulich so getrennt sind, „dass ein ständiger Luftaustausch nicht besteht“ (GSG Art. 6 Abs. 3)
· Nebenräume von Diskotheken und anderen Tanzlokalen, „sofern sich darin keine Tanzfläche befindet“ (GSG Art.6 Abs. 1)
Darüber hinaus wird die Möglichkeit in Aussicht gestellt, dass weitere Ausnahmen zugelassen werden können, „wenn durch technische Vorkehrungen ein dem Rauchverbot vergleichbarer Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens geleistet werden kann“ (GSG Art. 5 Abs.2).
„Die Umsetzung der neuen Bestimmungen führt zu einem großen bürokratischen Aufwand“, so Fischmann. Die Behörden müssten jetzt kontrollieren, ob Speisen als „untergeordnete Nebenleistung“ oder gleichrangig zum Getränkekonsum angeboten werden. Dabei spiele es beispielsweise eine Rolle, ob das Fleischpflanzerl im Hackfleischbrötchen vor dem Verkauf erhitzt wurde oder nicht. Kein Wunder also, dass sich dagegen eine breite Front von Gegnern aufstellte, die zur alten Regelung zurückkehren will, weil sie die Effizienz des Schutzes der Nichtraucher durch die zahlreichen Ausnahmeregelungen in Gefahr sieht.
Die Folgen sind bekannt: Das von Grünen, ÖDP, SPD und zahlreichen Gesundheits- und Sozialverbänden unterstützte Volksbegehren für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, Bars, Kneipen, Diskotheken und Bierzelten sei von 13,9 Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben worden. Innerhalb der letzten beiden Novemberwochen 2009 haben sich 1,3 Millionen Wahlberechtigte in Bayern Rathäusern eingetragen. Damit wurde die Hürde von 940.000 Unterschriften oder zehn Prozent der Wahlberechtigten locker übersprungen und ist der Weg für den Volksentscheid am 4. Juli frei.
Wie sieht nun der Gesetzentwurf des Volksentscheides aus?. Er unterscheidet sich von dem Wortlaut des bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes in der Fassung vom 12.12.2007 nur in einem Punkt. Diese Änderung betrifft Art. 2 Abs. 8: Die Klausel „soweit [die Gaststätten] öffentlich zugänglich sind“ soll ersatzlos gestrichen werden, damit die Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Raucherclubs entfällt.
In der anschließenden Diskussion sprach sich die Mehrheit der Anwesenden für die konsequente Unterstützung des Volksentscheids aus. Als Vorteile wurden insbesondere gesehen, dass der Gesetzentwurf in der Praxis auf ein komplett rauchfreies Gastgewerbe abziele. Dies biete die Gewähr für faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Branche. Der enorme Kontrollaufwand, der mit der Novellierung des GSG zum 1. August 2009 verbunden ist, erübrige sich zudem. Wayne Lassiter und Roland Arnold gaben auch zu bedenken, dass der striktere Gesetzentwurf eine enorme Verbesserung der Situation für die Arbeitnehmer in der Gastronomie darstellt. Einwände, dass dieses Gesetz nur der erste Schritt zur Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger sei und sich die Gängelungen im Bereich des Alkoholkonsums fortsetzen würden, wollte Harald Fischmann nicht stehen lassen: Der Hauptunterschied bestehe darin, dass man als freier Bürger beim Konsum von Alkohol selbst entscheiden dürfe, was man der eigenen Gesundheit zumuten wolle, durch die Problematik des Passivrauchens sei beim Tabakkonsum aber nicht nur die eigene Gesundheit, sondern eben auch die der Mitmenschen beeinträchtigt. Deswegen sei hier der Gesetzgeber gefordert. Stefanie Lang sieht den Vorteil des neuen Gesetzes in der positiven Auswirkung auf die Prävention für Kinder und Jugendliche, die jetzt weniger Kontakt zu rauchenden Erwachsenen haben würden. Udo Barth sieht allerdings die Kneipenkultur in Gefahr und hält es für intolerant, die wenigen Raucherclubs gänzlich zu verbieten, da sich hier nur Gleichgesinnte getroffen hätten, das Gefährdungspotential für Nichtraucher hier also gegen Null tendiere. Pablo Calbo-Bernals Kritik ist grundsätzlicher: er sieht das striktere Gesetz als Angriff auf die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger und als kleinen Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Frank Küster fordert, dass neben solchen gesetzgeberischen Maßnahmen ein allgemeines Bewusstsein für die Problematik aus einem gesellschaftlichen Diskurs erwachsen müsse. Er sieht gute Chancen, dass dieser Diskurs durch den Volksentscheid weiter gefördert wird. Alle Anwesenden waren sich einig, dass die Gesetzesinitiative auch etwas mit einem veränderten Zeitgeist zu tun habe. Den Tabakkonsumenten bläst in der Öffentlichkeit zur Zeit der Wind ins Gesicht – vielleicht bald völlig rauchfrei!
Harald Fischmann
Pressebericht (zuletzt geändert am 29.06.07 18:07)









