Inklusion als Menschenrecht – Schule mit neuem Auftrag
Thomas Gehring stellt Thesen zur schulischen Inklusion vor
Inklusion als Menschenrecht – Schule mit neuem Auftrag
Thomas Gehring stellt Thesen zur schulischen Inklusion vor
Erlenbach. „Die Realisierung des Inklusionsgebots der UN-Charta, der Bund und Län-der zugestimmt haben, bedeutet einen radikalen Perspektivenwechsel in der Schulpoli-tik“, so die Kernthese Thomas Gehrings, des schulpolitischen Sprechers der bayerischen Bündnisgrünen im Landtag. Bei einer Informationsveranstaltung in Erlenbach hatte Schulleiter und Kreisrat Jens-Marco Scherf bereits erläutert, dass Integration von be-hinderten Menschen bedeutet habe, sie nach einem Ausschluss wieder mühselig in die Gemeinschaft einzubeziehen. Das Konzept der Inklusion betone jetzt aber die Dazuge-hörigkeit von Anfang an.
Gehring betonte, dass jetzt nicht mehr die Frage gestellt werde, ob ein behindertes Kind über-haupt in der Lage sei, am allgemeinen Schulunterricht teilzunehmen, sondern die Schule den Auftrag habe, sich so zu gestalten, dass behinderte Kinder am allgemeinen Schulunterricht teilnehmen können. Der grüne Bildungsexperte geht davon aus, dass Eltern in Zukunft noch mehr als bisher versuchen werden, ihr Recht auf die Inklusion ihrer Kinder einzuklagen. Dies hätte zur Folge, dass die Gerichte über das Tempo der Inklusion entscheiden würden – die Frage der pädagogischen Qualität würde dabei unzureichend berücksichtigt werden. Deshalb gelte es, schnellstmöglich die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, ein Konzept für den Umbau des Schulwesens zu entwickeln und die notwendigen finanziellen Bedingungen dafür zu schaffen.
Vor den anwesenden ZuhörerInnen aus Schule, Elternschaft und Kommunalpolitik hob Geh-ring hervor, dass schulische Inklusion ein Auftrag für die gesamte Gesellschaft sei und „ein Umdenken von allen, LehrerInnen, Eltern, SchülerInnen und PoltikerInnen“ fordere. Dabei müssten sich alle Schularten der Aufgabe stellen. Ausdrücklich beklagte er, dass bislang die Integration allenfalls ein Thema für Grund- und Hauptschulen sei. Deshalb müssten sonder-pädagogische Ausbildungsinhalte in allen Lehramtsstudiengängen und in der LehrerInnen-fortbildung verankert werden. Grundsätzlich widerspreche das gegliederte bayerische Schul-system, das SchülerInnen permanent die Frage nach der richtigen Eignung für die betreffende Schulart stellt, dem Gedanken der Inklusion.
Gehring widersprach den Befürchtungen, dass jetzt alle Förderschulen quasi handstreichartig abgeschafft werden sollen: „Wir wollen und müssen die professionelle Kompetenz und die große ethische Verpflichtung der SonderpädagogInnen und der Förderschulen auf diesem Weg mitnehmen.“ Dabei werde es zu einer engen Vernetzung bis zu einer Verschmel-zung von Förderschulen und allgemeinen Schulen kommen. Förderschulen sollen sich zu Kompetenzzentren entwickeln, die das Know-How für die Sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen zur Verfügung stellen.
Gegen den Vorwurf, Inklusion sei ein Sparmodell, wie er von Trägern und Eltern bereits ge-äußert wurde, verwehrte sich Gehring ausdrücklich. Die sonderpädagogische Förderung sei derzeit bereits nicht ausreichend, die Umsetzung der UN-Charta benötige allein schon deshalb einen Plan zur stufenweisen besseren Finanzierung der Inklusion.
Pressebericht (zuletzt geändert am 29.06.07 18:07)





